Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO – Was ändert sich für Schulen?
Klassenstufe: 5, 6, 7, 8
Fachbereich: Medienbildung
Fächer: Politische Bildung, Sozialkunde/Sozialwissenschaft, WAT (Wirtschaft, Arbeit, Technik), Alle
Themen: Datenschutz, Privatsphäre, Umgang mit eigenen Daten, DSGVO
Vorkenntnisse: keine
Kosten: keine
Medienkompetenzen:ReflektierenSchützenAnwenden
Das Thema Datenschutz-Grundverordnung – oder kurz DSGVO – ist in aller Munde. Doch inwiefern sind Schulen von Veränderungen betroffen?
Ob Klassenlisten, Noten oder sogar Fotos und Videos von Schüler*innen bis hin zum Einsatz von Apps im Unterricht, die personenbezogene Daten erheben: Überall spielt der Datenschutz eine Rolle. Ab dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung verbindlich – auch für den personenbezogenen Umgang mit Daten an Schulen. Was das für Lehrkräfte und Schulen bedeutet, hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen zusammengefasst.
Einbindung in die pädagogische Praxis
Schüler*innen bewegen sich in zunehmend digitalisierten Lebenswelten. Damit sie sich souverän und sicher im digitalen Umfeld bewegen können, ist ein umfassender Datenschutz unabdingbar. Der Kompetenzbereich IV der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ beinhaltet das Schützen der eigenen Person sowie das sichere Agieren in digitalen Umgebungen. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass Schüler*innen Risiken und Herausforderungen der digitalen Welt kennen, reflektieren und in ihrer Mediennutzung berücksichtigen. Gerade die Themen der Datensicherheit spielen in diesem Kontext eine wichtige Rolle. Dabei wird Wert darauf gelegt, mögliche Risiken nicht nur zu benennen, sondern gemeinsam mit den Lernenden Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, wie diese digitale Medien sicher nutzen und ihre Privatssphäre schützen können. Anknüpfungspunkte für die Förderung dieser Kompetenzen ergeben sich insbesondere für das Fach Informatik sowie für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Politik und Gemeinschaftskunde.
Anknüpfung an den Informatikunterricht
- Überlegen Sie im Informatikunterricht gemeinsam mit Ihren Schüler*innen: Welche Daten sind für uns schützenswert? Weshalb ist der Schutz von personebezogenen Daten überhaupt erstrebenswert und wichtig?
- Daran anknüpfend kann mit den Schüler*innen erarbeitet werden, welche Probleme und Herausforderungen sich für Datenschutz und Datensicherheit ergeben und wie mit Hilfe von informationstechnischen Kenntnissen Datensicherheit gewährleistet werden kann.
Anknüpfung in gesellschaftwissenschaftlichen Fächern
- Gerade in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern können auf Basis des persönlichen Mediennutzungsverhaltens der Lernenden sowie des gesellschaftlichen Umgangs mit digitalen Medien Chancen und Herausforderungen der digitalen Welt betrachtet werden. In diesem Zusammenhang können Sie zusammen mit Ihren Schüler*innen danach fragen, bei wem eigentlich die Kontrolle über die eigenen Daten liegt, wie diese Kontrolle erlangt werden kann und sich personenenbezogene Daten schützen lassen. Die Schüler*innen erarbeiten sich so ein digitales Schutzwissen, das ihnen ermöglicht, an den Prozessen der digitalen Gesellschaft teilzuhaben.
- Der Konsens über die Reichweite und den Wert der Privatsphäre gehört zur Stabilität eines sozialen Gefüges. Vertiefend könnte die Frage in den Blick genommen werden, weshalb es für eine Gesellschaft überhaupt lohnenswert und sinnvoll ist, Daten zu schützen, und was der Entzug dieses Privilegs bedeuten kann. Auch gehört es zur politischen Bildung von Schüler*innen, sich mit der wirtschaftlichen Perspektive von digitalen Diensten auseinanderzusetzen, die unseren Alltag heutzutage so stark dominieren.
Tipps: Auch zur Bedeutung des Datenschutzes für Kinder und Jugendliche sowie zur Thematisierung der DSGVO im Unterricht finden Sie bei DigiBitS passendes Material. Zum einen können Sie eine ganze Unterrichtseinheit zum Thema gestalten: Privatsphäre im Netz: Wie werden Daten zu Geld?. Zum anderen gibt die DigiBitS-Checkliste Eigene und fremde Daten schützen und sichern praxisnahe Tipps, wie sich Lehrende und Lernende sicher im Internet bewegen können.
Informationen zum Anbieter
Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) ist es, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowohl durch die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen als auch durch Wirtschaftsunternehmen und sonstige nicht-öffentliche Stellen in Niedersachsen zu überwachen und so das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern.DigiBitS - Tipps zur Unterrichtsgestaltung:Mein Unterricht plus Medienbildung
Die DigiBitS-Vorlage für Medienbildung im Fachunterricht
Sie möchten dieses Angebot in den Unterricht einbinden?
Nutzen Sie doch dafür unsere DigiBitS-Planungsmatrix für eigene Unterrichtsentwürfe.
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